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   OLG Naumburg, 22.07.1994 - 6 U 57/94   

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https://dejure.org/1994,5081
OLG Naumburg, 22.07.1994 - 6 U 57/94 (https://dejure.org/1994,5081)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.07.1994 - 6 U 57/94 (https://dejure.org/1994,5081)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Juli 1994 - 6 U 57/94 (https://dejure.org/1994,5081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung mit einem Vertragsstrafenanspruch gegen eine Anspruch auf Restwerklohn; Absetzen einer Vertragsstrafe von einem Werklohnanspruch als deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - Vertragsstrafe in Schlußrechnung als Anerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anerkenntnis der Vertragsstrafe in der Schlußrechnung? (IBR 1995, 202)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 154
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Rostock, 10.04.2008 - 1 U 172/07

    Rechtswahl; Schuldanerkenntnis: Möglichkeit der freien Rechtswahl auch nach

    Das deklaratorische Anerkenntnis unterliegt somit nicht der Rückabwicklung wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 2 BGB), wenn sich im nachhinein herausstellt, dass die als möglicherweise bestehende anerkannte Schuld nicht oder dass entgegen der Annahme eine Einwendung oder Einrede gegen den bestätigten Anspruch besteht (vgl. Palandt/Sprau, a.a.O., § 781 Rn. 4 u. § 812 Rn. 5; OLG Naumburg, NJW-RR 1995, 154).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18

    Regulierungszusage einer Versicherung als deklaratorisches Anerkenntnis

    (BGHZ 66, 254 mN; sa BGH NJW 1995, 961; OLG Naumburg NJW-RR 1995, 154).
  • OLG Naumburg, 02.11.1999 - 11 U 73/99

    Berechtigung zur Aufrechnung gegen den Werklohnanspruch; Vorliegen einer

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  • LG Mönchengladbach, 15.07.2008 - 3 O 5/08

    Voraussetzungen aus den Bedingungen für den Rückkauf der

    Dieses Schreiben enthält ein Angebot auf Abschluss eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, welches der Kläger gem. § 151 S. 1 BGB ohne Zugang der Annahmeerklärung annehmen konnte (vgl. Staudinger-Marburger, BGB, Neubearbeitung 2002, § 781 Rn. 9), mit der Konsequenz, dass dieses den Inhalt des bestehenden Schuldverhältnisses verbindlich festlegt (vgl. BGH NJW 1984, 799; Schulze/Dörner/Ebert-Staudinger, BGB, 5. Auflage 2007, § 781 Rn. 8) und die Beklagte auf sämtliche Einwendungen und Einreden tatsächlicher oder rechtlicher Art verzichtet hat, soweit sie sie bei der Erklärung kannte oder zumindest mit ihnen rechnete (vgl. BGH NJW 1973, 620; BGH NJW 1984, 799; BGH NJW-RR 1987, 43, 44; BGH NJW 1998, 1492; OLG Naumburg NJW-RR 1995, 154; Staudinger-Marburger, a.a.O., § 781 Rn. 12; Erman-Heckelmann, BGB, 11. Auflage 2004, § 781 Rn. 11; Schulze/Dörner/Ebert-Staudinger, a.a.O., § 781 Rn. 8; Jauernig-Stadler, BGB, 12. Auflage 2007, §§ 780, 781 Rn. 19).
  • OLG Köln, 27.06.2002 - 13 W 10/02
    Trifft dieser - bislang unwidersprochene Vortrag - zu, dürfte in der Zahlung der Klägerin an die Beklagte ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegen mit der Folge, dass eine Rückforderung gem. § 812 Abs. 2 BGB selbst dann nicht in Betracht kommt, wenn sich nachträglich das Nichtbestehen der anerkannten Schuld herausstellt (vgl. BGHZ 66, 250; BGH NJW 80, 1158; OLG Naumburg NJW-RR 95, 154).
  • OLG Köln, 16.02.2005 - 11 U 99/04

    Anmeldung zur Insolvenztabelle: Bindendes Anerkenntnis?

    Der Kläger ist, da er hier zur Zeit der Abgabe der Erklärung gegenüber dem Insolvenzgericht unstreitig die seiner Abrechnung widersprechende Abrechnung der Beklagten kannte, mit allen Einwendungen gegen die Abrechnung der Beklagten und deshalb auch mit allen die Begründung der Klageforderung tragenden Ausführungen ausgeschlossen (vgl. Palandt-Sprau, § 781 BGB Rn 3 f.; OLG Naumburg, NJW-RR 1995, 154; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1524).
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